Corona: Ausblick

Beitrag ÖSRV



Die Ausbreitung des Corona Virus sorgte dafür, dass fast alle Lebensbereiche, darunter auch der Sport, zum Stillstand kamen. Derzeit wird begonnen, das Land Österreich wieder langsam hochzufahren und das gab natürlich auch Hoffnung, dass unsere Sportart Squash in naher Zukunft in gewohnter Form ausgeübt werden könnte.

Mit dem 20. April gab es bereits Lockerungen für Hochleistungssportler, welche seitens der Bundesregierung genau definiert wurden. Da die Squash-Leistungsträger davon nicht betroffen waren, hat der ÖSRV sofort regiert und ein Konzept verfasst bzw. an das Sportministerium versandt, um diesen Spielern zumindest ein Solotraining nach den derzeit gültigen Abstandsregeln in den Squashcourts zu ermöglichen.

Zu diesem Konzept, welches auch als Information an die Landesverbände erging, gibt es vom Sportministerium bis dato lediglich die Antwort, dass es an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurde, eine Entscheidung aber noch aussteht.

In der „Sport am Sonntag“ Sendung am 26. April stand Sportminister Werner Kogler Rede und Antwort und schaffte in einigen Bereichen Klarheit, was das Hochfahren des Sports in Österreich betrifft.

Ab 01. Mai wird im Outdoor Bereich einiges möglich sein. Verschiedene Sportstätten, wie zum Beispiel Tennisplätze, werden geöffnet, jedoch ist eine strenge 2 Meter Abstandsregel einzuhalten.
Ab 15. Mai, ist ein Gruppentraining im Outdoor Bereich möglich, wobei auch hier natürlich die 2 Meter Abstand Regel einzuhalten ist.

Dies bedeutet, dass Sportarten wie Fußball, wo es ebenfalls zu Körperkontakt kommt, zwar unter diesen Abstandsbedingungen trainieren dürfen, an ein normales Training jedoch derzeit noch nicht zu denken ist.

Für unsere Sportart ist natürlich die Entwicklung im Indoor Bereich sehr wichtig. Ende Mai soll es wieder erlaubt sein, den Sport auch in Hallen auszuüben. So sollen am 29. Mai die Fitnesscenter wieder öffnen. Hier muss aber pro Person ein Bereich von 20 ² gegeben bzw. ein Abstand von 2 Metern zu anderen Trainierenden eingehalten werden.

Für Squash würde dies bedeuten, dass ab dem 29. Mai ein Solotraining in den Hallen natürlich möglich wäre. Auch diverse Übungen, wo sich zwei Spieler im Court nicht näher als 2 Meter kommen, wären somit denkbar. Wie eine entsprechende Zutrittskontrolle zu den Hallen aussehen wird, ob diese überhaupt unter diesen Voraussetzungen öffnen und wer dieses Einhalten des Mindestabstandes zu kontrollieren hat, ist derzeit noch offen.

Ein eher düsteres Bild zeichnet Sportminister Kogler auf die Frage, wann Indoor Kontaktsportarten wieder in normaler Form möglich sind. Auf die Frage, ob Kontaktsport erst ausgeübt werden kann, wenn es einen Impfstoff gibt, antwortet Sportminister Kogler: „Generell würde die – sozusagen tragische – Konsequenz dieser Aussage stimmen, wenn wir keine Testungen machen oder mit Quarantänemaßnahmen. Wir können aus Verantwortungsgründen Körperkontakt nur zulassen, wenn gesichert ist, dass die Betreffenden, die das machen, entweder aus dem gleichen Haushalt oder nicht akut infiziert sind.“

Somit ist sowohl der normale Trainingsbetrieb als auch der Wettkampfbetrieb in unserer Sportart aktuell nicht möglich und es lässt sich auch nicht prognostizieren, wann dieser wieder in uneingeschränkter Form durchzuführen ist.
Veranstaltungen, wie Turniere, aber auch Bundes- und Landesligen, können nicht abgehalten werden, da das Hauptkriterium – die sogenannte Abstandsregel – im Squash nicht eingehalten werden kann
Der ÖSRV bemüht sich, wie schon angeführt, zumindest für die Österreichischen Leistungsträger eine Sonderregelung auszuhandeln. Dies dürfte aber sehr schwierig werden, da derzeit auch für Sportprofis aus dem Handball und Eishockeybereich keinerlei Sonderregelungen zugelassen werden.