{"id":6884,"date":"2020-09-23T16:15:36","date_gmt":"2020-09-23T14:15:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.squash-steiermark.org\/?p=6884"},"modified":"2021-03-27T07:35:25","modified_gmt":"2021-03-27T05:35:25","slug":"oesrv-informationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.squash-steiermark.org\/?p=6884","title":{"rendered":"NEUE \u00d6SRV Informationen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00d6SRV 24.9.2020<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle COVID 19 Lockerungsverordnung der Bundesregierung brachte ab dem 21.09.2020 Einschr\u00e4nkungen bei Veranstaltungen und Trainingsbetrieb mit sich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u00d6SRV richtet daher folgende COVID 19 Information an die Landesverb\u00e4nde\/Vereine\/Spieler:Haftungsausschluss:<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u00d6SRV steht im st\u00e4ndigen Kontakt mit der SPORT AUSTRIA Bundes-Sportorganisation. Bei den angef\u00fchrten Informationen handelt es sich um Empfehlungen, welche nach gewissenhafter Pr\u00fcfung des Sachverhaltes erteilt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation, der unbest\u00e4ndigen Sachlage, der oftmals t\u00e4glich ge\u00e4nderten Judikatur, sowie dem \u201eoftmaligem Fehlen eindeutiger Rechtsvorschriften und gefestigter Rechtsprechung\u201c (Originalauszug der Verlautbarung der SPORT AUSTRIA Bundes-Sportorganisation) \u00fcbernimmt der \u00d6SRV keine Gew\u00e4hr oder Haftung f\u00fcr etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit der folgenden Informationen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Aktuelle Vorgangsweise in Bezug auf Gruppentrainings<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>An Trainings d\u00fcrfen in geschlossenen R\u00e4umen maximal 10 Personen teilnehmen. In einer Sportst\u00e4tte k\u00f6nnen aber auch mehrere Gruppen parallel trainieren, wenn eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchf\u00fchrung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies sind im Sportbereich etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Sportart Squash w\u00fcrde dies bedeuten, dass bei Vorhandensein mehrerer Courts mehrere Gruppentrainings mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 Personen stattfinden k\u00f6nnen, wenn eine Vermischung der Gruppen vermieden wird. Es wird empfohlen, dass idealerweise ein separater Ein\/Ausgang vorhanden ist bzw. wenn ein solcher fehlt, die Gruppen den Trainingsbereich zeitlich gestaffelt betreten oder verlassen. Die r\u00e4umliche Trennung, welche eine Durchmischung der Trainingsgruppen verhindert, kann durch H\u00fctchen, Linien, Langb\u00e4nke etc. erfolgen. Somit ist ein uneingeschr\u00e4nkter Trainingsbetrieb weitgehend m\u00f6glich. Generell gilt beim Trainingsbetrieb: Regelm\u00e4\u00dfig H\u00e4nde desinfizieren bzw. H\u00e4nde waschen, regelm\u00e4\u00dfig l\u00fcften, regelm\u00e4\u00dfig Ger\u00e4te desinfizieren, Mund-Nasen Schutz bei Betreten und Verlassen der Sporthalle bis zur geteilten Trainingsst\u00e4tte, Mindestabstand von einem Meter (au\u00dfer bei der eigentlichen Sportaus\u00fcbung).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Aktuelle Vorgangsweise in Bezug auf Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Veranstaltungen (Turniere, Ligabetrieb) der Sportart Squash fallen unter \u201eVeranstaltungen ohne zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzpl\u00e4tzen\u201c. Diese sind in geschlossenen R\u00e4umen mit mehr als zehn Personen untersagt. Ausgenommen sind jene Personen, die zur Durchf\u00fchrung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies sind im Sportbereich etwa Schiedsrichter, MitarbeiterInnen der Organisationseinheit. Bei Einzelsportarten wie Squash ist die Zahl der SportlerInnen in die H\u00f6chstzahl einzurechnen. Dies gilt sowohl f\u00fcr den Turnier, als auch den Ligabetrieb (Mannschaftsmeisterschaften der Bundes- und Landesliga). Wird ein Turnier oder eine Ligarunde an einer Veranstaltungsst\u00e4tte ausgetragen, so gilt derzeit, dass an diesem Turnier oder an dieser Ligarunde maximal zehn Personen (inklusive SpielerInnen) teilnehmen d\u00fcrfen. Auch wenn bei einem Mannschaftsbewerb (Bundes- oder Landesliga) mehrere Mannschaften aufeinandertreffen, darf die Gesamtanzahl der Spieler aller Mannschaften zehn Personen nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Allgemeine Sportaus\u00fcbung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen seit dem 1. Juli alle Sportarten, Indoor wie Outdoor ohne Mindestabstand ausge\u00fcbt werden. Somit ist die Aus\u00fcbung der Sportart Squash weiter uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Die vom Verband, Verein oder dem Betreiber der Sportst\u00e4tte erlassenen COVID-19 Pr\u00e4ventionskonzepte sind bei der Sportaus\u00fcbung einzuhalten. Der \u00d6SRV muss sich als Bundesverband strikt an die COVID-19 Gesetzte und Verordnungen der Bundesregierung halten und fordert nat\u00fcrlich auch seine Landesverb\u00e4nde und die angeschlossenen Vereine auf, sich entsprechend der Vorgaben zu verhalten. Eine Auslegung, dass gerade in der Mannschaftsmeisterschaft z.B. um 18.00 Uhr eine Veranstaltung stattfindet und dann um 20.00 Uhr eine weitere Veranstaltung mit der n\u00e4chsten Spielrunde stattfindet ist ebenso nicht m\u00f6glich als \u201eoffiziell\u201c Spielern in der Halle einen Sitzplatz zuzuweisen und die Verordnung so zu umgehen. Somit er\u00fcbrigen sich Diskussionen \u00fcber eventuelle Schlupfl\u00f6cher oder Auslegungsspielr\u00e4ume. Vor allem der \u00d6SRV muss als gutes Beispiel vorangehen, um etwaige Anzeigen und Vorw\u00fcrfe in Bezug auf das Verhalten in der COVID 19 Krise hintanzuhalten. <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Bundesliga wird es eine gesonderte Information an die Mannschaftsf\u00fchrer geben, in welcher Form die Meisterschaft weitergespielt wird.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img src=\"\" alt=\"\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00d6SRV 24.9.2020 Die aktuelle COVID 19 Lockerungsverordnung der Bundesregierung brachte ab dem 21.09.2020 Einschr\u00e4nkungen bei Veranstaltungen und Trainingsbetrieb mit sich. 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